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Teilnahmebedingungen der Allgemeines: Piwinger & Lau GmbH Gf. Thomas Lau
I. Geltungsbereich, Ergänzende Vertragsbedingungen 1.1 Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur für Verträge mit Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGBsind. Im Rahmen ihrer Tätigkeit richtet sich die Piwinger & Lau GmbH hauptsächlich an Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind. Soweit dennoch der Kunde Verbraucher ist, sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Piwinger & Lau GmbH ("AGB-Allgemein") finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der Piwinger & Lau GmbH ("Piwinger & Lau") Anwendung undgelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung zwischen Piwinger & Lau und dem Kunden getroffen worden ist. Die AGB-Allgemein gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass Piwinger & Lau dazu bei jedem einzelnen Vertrag mit diesem Kunden auf die Geltung hinweisen muss. 1.2 Diese AGB-Allgemein gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden kein Vertragsbestandteil. Etwas anderes gilt dann, wenn Piwinger & Lau deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Piwinger & Lau in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt. 1.3 Nur Geschäftsführer und Prokuristen von Piwinger & Lau sind berechtigt, Vereinbarungen mit Vertragspartner zutreffen, die von diesen AGB-Allgemein abweichen. 1.4 Die AGB-Allgemein werden durch Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software ("AGB-Software"), und Vertragsbedingungen für die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen ("AGB-Dienstleistungen") ergänzt. Für den Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen gelten die Regelungen der AGB-Allgemein entsprechend.
II. Angebote, Vertragsschluss 2.1 Die Angebote von Piwinger & Lau verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Piwinger & Lau dem Kunden während der Anbahnung des jeweiligen Vertrages Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z.B. Handbücher, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen hat, an denen Piwinger & Lau sich Eigentums und Urheberrechte vorbehält. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnische Hinweise werden nur informativ bereitgestellt und sollen allgemeine Kenntnisse vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. 2.2 Jede Bestellung von Softwareprogrammen bzw. Beauftragung mit einer sonstigen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung, Beauftragung oder den sonstigen unmissverständlichen Mitteilung nichts anderes ergibt. Piwinger & Lau ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Lieferung der Softwareprogramme/Waren bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erklärt werden. 2.3 Es bleibt vorbehalten, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen. 2.4 Der Vertrag z.B. für Nutzung von E-Learning wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit der Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird. 2.5 Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 2.6 Piwinger & Lau GmbH ist berechtigt, eine Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben, wenn dieser keinen Bedarf an der Domain anmeldet und den Umzug (KK) nicht unmittelbar mit dem Vertragsende einleitet. 2.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
III. Lieferung, Versand, Gefahrübergang 3.1 Lieferungen von Softwareprogrammen oder sonstiger Waren erfolgen ab Sitz der Piwinger & Lau. Auf Verlangen desKunden werden die Softwareprogramme oder sonstige Waren an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nichtSelbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, wirdPiwinger & Lau die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach eigenemErmessen bestimmen. 3.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Kundenüber. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Bei Versendung geht die Gefahr deszufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführeroder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen über. 3.3 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung erforderlichenInformationen rechtzeitig zur Verfügung stellt und die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Wird dieseVoraussetzung nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Piwinger & Lau dieVerzögerung zu vertreten hat. 3.4 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B.Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, zurückzuführen, verlängern sich dieLieferfristen angemessen. Soweit die Umstände der Verzögerung es zulassen, wird Piwinger & Lau den Kunden innerhalbder ursprünglichen Lieferfrist über die Verzögerung informieren. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oderLeistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei. 3.5 Piwinger & Lau ist zu Teil-Lieferungen und Teil-Leistungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an der jeweiligen teilweisen Lieferung oder Leistung kein Interesse hat. Dies hat der Kunde der Piwinger & Lau unverzüglich mitzuteilen, nachdem er Kenntnis von der Teil-Lieferung oder Teil-Leistung erlangt hat. IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen 4.1 Soweit nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, richtet sich die Höhe des Preises für die jeweilige Leistung nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Piwinger & Lau-Preisliste. Preise verstehen sich netto ab Lagerohne Abzüge und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit keine Festpreise vereinbart sind, behält sich Piwinger & Laudas Recht vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese wird Piwinger & Lau dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 4.2 Piwinger & Lau behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, steht Piwinger & Lau das Recht zu, weitere Leistungen aus demselben rechtlichen Verhältnis, zu dem sich Piwinger & Lau verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge aus diesem Verhältnis sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens Piwinger & Lau sind sodann hinfällig, ohne dass ein darauf gerichteter Hinweis erforderlich ist. 4.3 In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 4.4 Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu. 4.5 Wird die Leistung vom Vertragspartner nicht abgenommen, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 25 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. 4.6 Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Piwinger & Lau schriftlich anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seine Forderungen, aufgrund der er die Zahlung zurückhält, auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und entweder rechtskräftig festgestellt oder von Piwinger & Lau anerkannt sind. V. Vorbehalt am Eigentum und Rechten 5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftigen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich Piwinger & Lau sämtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen vor. Dies gilt insbesondere für das Eigentum an gegenständlichen Lieferungen (z. B. Datenträger, Benutzerhandbücher, sonstige Dokumentation, etc.) als auch für geistige Eigentumsrechte (z. B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen und Benutzerhandbüchern). 5.2 Lieferungen bzw. Leistungen von Piwinger & Lau dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Piwinger & Lau unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Zugriff Dritter erfolgt oder unmittelbar bevorsteht. 5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Piwinger & Lau berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gegebenenfalls gelieferten gegenständlichen Waren (z. B. Datenträger, Benutzerhandbücher, etc.) aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen, sowie dem Kunden die eingeräumten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (z. B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen) zu entziehen. 5.4 Soweit der Kunde berechtigt ist, die von Piwinger & Lau erhaltenen Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, was zum Beispiel bei Vertriebspartnern von Piwinger & Lau der Fall sein kann, tritt der Kunde an Piwinger & Lau bereits jetzt alle eigenen Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen, in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) der Forderung von Piwinger & Lau ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Piwinger & Lau, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Piwinger & Lau verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sofern dieser Fall eintritt, kann Piwinger & Lau verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner schriftlich bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen und erforderlichen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. VI. Mängelrügen, Mitwirkungspflichten des Kunden 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Beschädigungen, zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung, Piwinger & Lau gegenüber schriftlich zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln, ist der Kunde verpflichtet, diese nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb der Verjährungsfrist gem. Ziffer VIII. Piwinger & Lau gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der jeweiligen Rüge. Unterlässt der Kunde die vorstehend bestimmten Rügen, ist die Haftung für den nicht gerügten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für die fristgerechte Einhaltung der Rügeverpflichtung. 6.2 Der Kunde wird im Rahmen der von Piwinger & Lau geschuldeten Leistungserbringung die ggf. erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich erbringen. Hierzu zählt insbesondere, dass der Kunde alle für Piwinger & Lau notwendigen Informationen, z. B. über Zielsetzung und Anforderungen des Kunden, unaufgefordert rechtzeitig übermittelt. Der Kunde wird die für Installation oder Betrieb der Lieferungen bzw. Leistungen eventuell erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig und vollständig bereitstellen. Soweit wegen fehlender Mitwirkung zusätzliche Kosten entstehen, hat diese der Kunde nach vorheriger Ankündigung seitens Piwinger & Lau zu tragen. VII. Haftung 7.1 Die Haftung von Piwinger & Lau oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. 7.2 Im Übrigen hat Piwinger & Lau nur in den nachfolgenden Fällen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten: - für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; - bei Eingreifen der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; - bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von Piwinger & Lau jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung von Piwinger & Lau ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der vorstehend aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. 7.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen nur zurücktreten, wenn Piwinger & Lau die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. 7.4 Piwinger & Lau haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist nur dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von Piwinger & Lau für Datenverlust, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wird, ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. 7.5 Piwinger & Lau GmbH tritt nur als Datenvermittler auf. Für die Inhalte von Auktionen, Online-Shops, Adressen etc. wird keine Verantwortung übernommen. 7.6 Piwinger & Lau haftet ebenso nicht, wenn Softwarefehler nach Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in das Softwareprogramm, wie Veränderungen, Anpassung, Verbindungen mit anderen Programmen und/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die Fehler bereits bei der Übergabe der Lieferung bzw. Leistung vorlagen oder mit den oben genannten Ereignissen in keinem ursächlichen Zusammenhang stehen. 7.7 Soweit die Haftung von Piwinger & Lau ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Arbeitnehmern von Piwinger & Lau. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 7.8 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, erstreckt sich dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund. VIII. Verjährung Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der Gewährleistungsfrist, ansonsten ab Anspruchsentstehung. Dies gilt nicht, soweit gesetzliche Regelungen kürzere Fristen vorsehen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen in folgenden Fällen: - für Mängelansprüche, wenn Piwinger & Lau den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat; - für Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; - für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung; - für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragspflichten; - für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. IX. Geheimhaltung, Vertraulichkeit 9.1 Piwinger & Lau ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint. 9.2 Soweit die Vertragsparteien vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art austauschen oder einer Partei aus dem Bereich der anderen Partei bekannt werden, die üblicherweise als Geschäftsgeheimnis angesehen werden, wie z.B. Kundendaten, verpflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Durchführung dieses Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die nachweislich a) allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden; b) einer Vertragspartei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegenüber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; c) aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einer Vertragspartei (insbesondere gegenüber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Behörden) offengelegt werden müssen. 9.3 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung körperlich übermittelten vertraulichen Informationen jederzeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zurückzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unverzüglich zu vernichten; elektronisch übermittelte und/oder gespeicherte vertrauliche Informationen sind zu löschen. Die durchgeführte Vernichtung/Löschung ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen. Die vorstehenden Regelungen in diesem Absatz gelten jedoch nicht für Abschriften/Kopien, die aus rechtlichen Gründen Nachweiszwecken von einer Vertragspartei in einer vor Zugriffen Unbefugter geschützten vertraulichen Ablage aufbewahrt werden. 9.4 Die Laufzeit dieser Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses um fünf (5) Jahre. 9.5 Piwinger & Lau bleibt jedoch berechtigt, zur Lösung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der von Piwinger & Lau überlassenen Software etwaige Daten, die unter Umständen Geschäftsgeheimnisse, wie z.B. Kundendaten, enthalten, an beauftragte Dienstleister/Vertragspartner zu übermitteln. In diesem Fall verpflichtet Piwinger & Lau auch den weiteren Vertragspartner zur Geheimhaltung. X. Verschiedenes 10.1 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Koblenz als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Piwinger & Lau ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 10.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen Piwinger & Lau und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 10.3 Jede Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf wenigstens der Textform. Dies gilt auch für die Klausel selbst. 10.4 Die Vertragsbeziehung zwischen Piwinger & Lau und dem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an der Vertragsbeziehung eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Etwaige unwirksame Klauseln werden durch die gesetzlichen Regelung ersetzt.
XI. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht 11.1 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Piwinger & Lau Widerrufsfolgen 11.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. 11.3 Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen AGB-Dienstleistung Stand: 01.06.2008 Piwinger & Lau GmbH Gf. Thomas Lau I. Geltungsbereich Die nachstehenden Vertragsbedingungen der Piwinger & Lau GmbH (Piwinger & Lau) zur Erbringung von Dienstleistungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Aufträgen, die Dienstleistungen oder Beratungsleistungen (auch Hostingdienstleistung und Support) zum Gegenstand haben, Anwendung und gelten als Bestandteil des geschlossenen Vertrages, wenn nicht ausdrücklich in einer Individualvereinbarung zwischen Piwinger & Lau und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die "AGB-Dienstleistung" von Piwinger & Lau ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Teilnahmebedingungen von Piwinger & Lau (AGB-Allgemein), die neben diesen "AGBDienstleistung" Bestandteil des Vertrages sind. Diese AGB-Dienstleistung gelten auch für zu erbringende Supportleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Software. Die im Einzelfall von Piwinger & Lau zu erbringende Leistungen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten. Darüber hinausgehende oder davon abweichende Leistungen werden nicht geschuldet, wenn dies nicht schriftlich mit einem weiteren oder geänderten Auftrag vereinbart worden ist. II. Haftung 7.1 Soweit die weitere Haftung von Piwinger & Lau GmbH nach der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Piwinger & Lau GmbH ausgeschlossen ist, sind mit der Zahlung nach 6.1 sämtliche Ansprüche des Kunden abgegolten. 7.2 Die Haftung von Piwinger & Lau GmbH ist über die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Piwinger & Lau GmbH darüber hinaus in den folgenden Fällen ausgeschlossen: a. Bei Ausfällen, die nicht im Einflussbereich von Piwinger & Lau GmbH liegen, insbesondere Netzwerkausfälle und DNS Probleme, soweit diese nicht von Piwinger & Lau GmbH oder eines Erfüllungsgehilfen von Piwinger & Lau GmbH zu verantworten sind. b. Bei Ausfällen, die vom Kunden zu vertreten sind. Darunter fallen auch Ausfälle, die durch Dritte verursacht wurden, soweit diese auf fehlerhafter oder unzureichender Wartung oder Kapazitätsüberschreitung durch den Kunden beruhen. c . Bei Ausfällen, die durch Wartungsfenster von Piwinger & Lau GmbH oder dessen Zulieferer verursacht wurden. III. Laufzeit, Änderungen 8.1 Diese Vereinbarung richtet sich in ihrer Laufzeit nach dem zwischen Piwinger & Lau GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrag. 8.2 Piwinger & Lau GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Vereinbarung mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Piwinger & Lau GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Piwinger & Lau GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. IX. Geltung der AGB-Allgemein Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Piwinger & Lau (AGB-Allgemein) enthaltenen allgemeinen Regelungen für z.B. Vertragsschluss, Lieferung, Vergütung und Zahlung, Eigentums- und Rechtsvorbehalt, Haftung, Verjährung, Gerichtsstand etc. finden auf Vertragsverhältnisse im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen entsprechend Anwendung. Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Softwareprodukten AGB-Software Stand: 01.06.2008 Piwinger & Lau GmbH Gf. Thomas Lau I. Geltungsbereich Die nachfolgenden Vertragsbedingungen der Piwinger & Lau GmbH ("Piwinger & Lau") zum Vertrieb und zur Überlassung von Softwareprodukten ("AGB-Software") finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit der Überlassung von Softwareprogrammen, auch Updates und ergänzende Software (Tools und Add-Ons) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen Piwinger & Lau und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB-Software ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Piwinger & Lau ("AGB-Allgemein"), die neben den AGB-Software Vertragsbestandteil sind. Das Angebot von Piwinger & Lau richtet sich primär an Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Nur für diese gelten dies AGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Piwinger & Lau stellt seinen potentiellen Kunden auch Demo-Versionen seiner Software zur Verfügung. Diese Bedingungen gelten auch für die von Piwinger & Lau zur Verfügung gestellten Demo-Versionen und die sich daraus ergebende Nutzungs- und Testbefugnis. II. Leistungen von Piwinger & Lau 2.1 Piwinger & Lau überlässt dem Kunden das in der Auftragsbestätigung bezeichnete Softwareprogramm maschinenlesbarer Form (Bytecode), als Lizenz oder als Mietzugang. 2.2 Der Kunde erhält von Piwinger & Lau die Berechtigung zur Nutzung der Software gemäß der vereinbarten Lizenz. Der Nutzungsumfang der Software wird durch einen auf die Bestellung des Kunden und sodann erfolgenden Vertragsschlusses hin erstellten Lizenzschlüssel freigeschaltet. Der Nutzungsumfang richtet sich nach der Bestellung des Kunden und wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Dafür sind folgende Parameter ausschlaggebend: a) Anzahl der mit der Software zu verwaltenden Auszubildenden b) Einzelplatz- oder Netzwerknutzung c) Anzahl der User bzw. Arbeitsplätze Diese bestimmen auch die Kosten des für die Software aufgrund des Vertrags eingeräumten Nutzungsrechts und damit vom Kunden zu entrichtenden Entgelts. 2.4 Die Leistungen von Piwinger & Lau im Rahmen der Überlassung der Software beinhaltet nicht die Lieferung von neuen Programmversionen, die Softwareinstallation, Schulung oder sonstige über die Überlassung der Softwareprogramme hinausgehende Beratungs- bzw. Werkleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind. Piwinger & Lau stellt etwaige zu Beseitigung von Fehlern und Mängeln, die in den Verantwortungsbereich von Piwinger & Lau fallen, erforderliche Updates kostenlos zur Verfügung. Insbesondere unterstützt Piwinger & Lau den Kunden nicht darin, wenn dieser unter Nutzung der gegebenenfalls in der Vertragssoftware enthaltenen Schnittstellen, die Vertragssoftware mit einer anderen Software zwecks Datenaustausch verbinden möchte. Sowohl die Herstellung dieser Verbindung, als auch die zuvor genannten Leistungen erbringt Piwinger & Lau nur gegen zusätzliche Vergütung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden. III. Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 In der Auftragsbestätigung von Piwinger & Lau bzw. im jeweiligen Benutzerhandbuch der Vertragssoftware ist die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb der Software vorausgesetzte Hardware- und Software-Umgebung (Systemvoraussetzungen: Mindest-Taktfrequenz des Prozessors, Speicherplatz, Betriebssystem, etc.) verbindlich festgehalten. Es ist Sache des Kunden, rechtzeitig für eine geeignete Hardware- und Software-Umgebung zu sorgen. Fehlt es hieran und kann die gelieferte Software nur deshalb nicht genutzt werden, trägt allein der Kunde hierfür die Verantwortung. X-learning, Ihr Partner für EDV-Seminare in Was Sie schon immer Wissen wollten über...
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