| PRESSEMITTEILUNG IHK Koblenz weitet die Förderung aus: - bis zu 1.000 Euro Fördersumme
- gezielte Förderung älterer Mitarbeiter 45+
- Förderung betriebsinterner Weiterbildungen
27. April 2010. Qualifizierte Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Zur Unterstützung ihrer Mitgliedsbetriebe bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz daher erstmals und als bisher einzige IHK in Deutschland im Januar einen IHK-Weiterbildungsfonds 2010 in Höhe von 1 Million Euro eingerichtet, der bereits umfangreich in Anspruch genommen worden ist. Gefördert werden Mitarbeiter in allen Phasen des Berufslebens, von der Fach- bis zur Führungskraft, sowie in allen Bereichen, von technischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Themen bis hin zu IT, Sprachen und vielem mehr. Neben der Erhöhung der Fördersumme für die Unternehmen von 600 auf 1.000 Euro ist vor allem eine gezielte Förderung älterer Mitarbeiter „45 plus“ vorgesehen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, auch ältere Mitarbeiter mehr als bisher weiterzubilden und als wertvolle, motivierte und aktuell qualifizierte Mitarbeiter zu halten. „Wir wollen unsere Betriebe für das Thema Weiterbildung sensibilisieren und dabei auch konkrete Unterstützung leisten. Nach den ersten Reaktionen unserer Mitglieder, in denen vor allem die unbürokratische Abwicklung gelobt wird, möchten wir nun einige Anregungen aufnehmen, um den Fonds noch attraktiver zu gestalten“, erklärt Hans-Jürgen Podzun, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz. - Wichtigste Änderung ist die Erhöhung der Höchstgrenze der Förderung von bisher 600 Euro auf 1.000 Euro pro Unternehmen; - Mitarbeiter, die 45 Jahre oder älter sind, können ab sofort in Abweichung von der sonst geltenden Förderstaffel sogar bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten der Weiterbildung gefördert werden, jedoch maximal bis 1.000 Euro. - Schließlich können ab sofort auch interne Weiterbildungen gefördert werden, die über externe gewerbliche Bildungsträger durchgeführt werden. Informationen zu Förderbedingungen, Art und Umfang, Dauer und Antragsstellung finden Sie hier. |